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» Notholt Immobilien / AGB

 

1) Der Kaufinteressent ist verpflichtet uns unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm eine durch die Claudia Notholt Immobilien nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Verkaufen bereits bekannt ist. Unterlässt er dies und wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag geschlossen, so wird auch bei vorhandener Vorkenntnis die Provision fällig.

 

2) Unserer Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das Objekt selbst erwerben oder nutzen will; sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.

 

3) Die Claudia Notholt Immobilien kann als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler für die Verkäufer und Käuferseite tätig sein.

 

4) Der oben benannten Immobilienfirma steht auch dann die vereinbarte Provision zu, wenn mit dem Auftraggeber ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

 

5) Die Provision in Höhe von 5,95 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vertragswert, ist vom Käufer des Objektes zu tragen. Bei Miete, Pacht und Leasing sind 2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter zu tragen. Diese Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Vertrages. Diese Provisionsvereinbarung gilt auch für den Fall der Aufhebung oder des Rücktritts vom notariellen Kaufvertrag bzw. eine Kombination aus beiden.

 

6) Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug nach Rechnungslegung. Bei Verzug ist die Claudia Notholt Immobilien berechtigt, 5 % über dem jeweiligen Hauptfinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank als Verzugzinsen zu verlangen.

 

7) Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

 

8) Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch 3 Jahre nach Auftragsbeendigung.